Indexmietrechner

Indexmiete berechnen nach § 557b BGB — Nettokaltmiete & VPI eingeben, neue Miete sofort sehen.

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200 EUR 5.000 EUR
VPI: 105,2
Monat des Mietbeginns oder der letzten Indexanpassung
VPI: 123,1
Aktuellster verfügbarer VPI-Wert: Februar 2026 (123,1)
VPI-Daten: Statistisches Bundesamt, letzter Wert: Feb. 2026 Ergebnis anzeigen

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Indexmiete berechnen

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Hinweis: Dieser Rechner dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die Berechnung basiert auf der gesetzlichen Formel nach § 557b BGB und den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten VPI-Werten (Basis 2020 = 100). Für die Prüfung Ihres konkreten Mietvertrags wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Mietrecht.

Bei einer Nettokaltmiete von 800 EUR (Basis Januar 2022) steigt die Indexmiete auf 936,12 EUR (+17,02 %).

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Was ist eine Indexmiete?

Die Indexmiete nach § 557b BGB koppelt die Nettokaltmiete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes. Steigt der VPI, darf der Vermieter die Miete entsprechend anpassen — sinkt er, kann der Mieter eine Mietsenkung verlangen. Die Anpassung erfolgt nach einer einfachen Formel: Neue Miete = Ausgangsmiete × (aktueller VPI / Basis-VPI).

Derzeit keine Kappungsgrenze

Im Gegensatz zur Vergleichsmiete (§ 558 BGB) kennt die Indexmiete derzeit keine Kappungsgrenze. Die 20%-Grenze in drei Jahren gilt hier nicht. In der Hochinflationsphase 2022/2023 führte das zu Mieterhöhungen von teilweise über 15% in einem einzigen Schritt.

Voraussetzungen für eine Anpassung

Zwischen zwei Anpassungen muss die Miete mindestens 12 Monate unverändert bleiben. Die Erhöhungserklärung muss in Textform erfolgen (E-Mail oder Brief genügen) und die konkreten VPI-Werte sowie die neue Miete enthalten. Die neue Miete wird ab dem übernächsten Monat nach Zugang der Erklärung fällig.

Symmetriepflicht

Die Indexmiete ist ein symmetrisches Instrument (§ 557b Abs. 5 BGB). Sinkt der VPI, kann der Mieter eine Mietsenkung verlangen. Klauseln, die nur Erhöhungen zulassen, sind nichtig. In der Praxis ist eine nachhaltige Deflation in Deutschland allerdings extrem selten.

Weitere Informationen zum Augsburger Mietmarkt finden Sie in unserem Mietspiegel Augsburg. Als Vermieter in Augsburg beraten wir Sie gerne zu allen Fragen rund um Indexmiete und Mietanpassung.

Verbraucherpreisindex (VPI) 2020–2026

Alle monatlichen VPI-Werte (Basis 2020 = 100) zur Berechnung Ihrer Indexmiete. Aktuellster Wert: Februar 2026 (123,1).

Monat VPI-Wert Änderung gg. Vorjahr
2026
Februar123,1+1,9%
Januar122,8+2,1%
2025 (Inflation: +2,2%)
Dezember122,7+1,8%
November122,7+2,3%
Oktober123,0+2,3%
September122,6+2,4%
August122,3+2,2%
Juli122,2+2,0%
Juni121,8+2,0%
Mai121,8+2,1%
April121,7+2,1%
März121,2+2,2%
Februar120,8+2,3%
Januar120,3+2,3%
2024 (Inflation: +2,2%)
Dezember120,5+2,6%
November119,9+2,2%
Oktober120,2+2,0%
September119,7+1,6%
August119,7+1,9%
Juli119,8+2,3%
Juni119,4+2,2%
Mai119,3+2,4%
April119,2+2,2%
März118,6+2,2%
Februar118,1+2,5%
Januar117,6+2,9%
2023 (Inflation: +5,9%)
Dezember117,4+3,7%
November117,3+3,2%
Oktober117,8+3,8%
September117,8+4,5%
August117,5+6,1%
Juli117,1+6,2%
Juni116,8+6,4%
Mai116,5+6,1%
April116,6+7,2%
März116,1+7,4%
Februar115,2+8,7%
Januar114,3+8,7%
2022 (Inflation: +6,9%)
Dezember113,2+8,1%
November113,7+8,8%
Oktober113,5+8,8%
September112,7+8,6%
August110,7+7,0%
Juli110,3+6,7%
Juni109,8+6,7%
Mai109,8+7,0%
April108,8+6,2%
März108,1+5,9%
Februar106,0+4,3%
Januar105,2+4,2%
2021 (Inflation: +3,1%)
Dezember104,7+4,9%
November104,5+4,8%
Oktober104,3+4,4%
September103,8+4,1%
August103,5+3,8%
Juli103,4+3,7%
Juni102,9+2,4%
Mai102,6+2,2%
April102,4+2,0%
März102,1+1,8%
Februar101,6+1,5%
Januar101,0+1,2%
2020
Dezember99,8
November99,7
Oktober99,9
September99,7
August99,7
Juli99,7
Juni100,5
Mai100,4
April100,4
März100,3
Februar100,1
Januar99,8

Quelle: Statistisches Bundesamt, GENESIS-Online Tabelle 61111-0002. Basisjahr 2020 = 100. Daten zuletzt geprüft: März 2026.

Ihr Mietvertrag beginnt vor 2020? Ältere VPI-Werte (Basisjahr 2015 oder 2010) finden Sie direkt bei Destatis GENESIS-Online.

Indexmiete vs. Staffelmiete vs. Vergleichsmiete

Merkmal Indexmiete Staffelmiete Vergleichsmiete
Mechanismus Kopplung an VPI Feste Beträge vorab Anpassung an Mietspiegel
Intervall Mind. 12 Monate Mind. 12 Monate 15 Monate Wartefrist
Kappungsgrenze Keine Keine 15 % in 3 Jahren (Augsburg*), sonst 20 %
Zustimmung nötig Nein Nein (automatisch) Ja
Kann Miete sinken? Ja Nein Nein
Planbarkeit Gering Sehr hoch Mittel

* Augsburg gilt seit 2020 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt (Mieterschutzverordnung Bayern). Die Kappungsgrenze beträgt dort 15 % in 3 Jahren (§ 558 Abs. 3 S. 2 BGB).

Rechtsgrundlagen: Indexmiete § 557b BGB, Staffelmiete § 557a BGB, Vergleichsmiete § 558 BGB. Berechnen Sie die Rendite Ihrer Kapitalanlage mit unserem Mietrenditerechner. Staffelmieten berechnen Sie mit dem Staffelmietrechner.

Wissenswertes zur Indexmiete

Allgemeine Hinweise — keine individuelle Rechtsberatung. Konsultieren Sie bei Fragen einen Fachanwalt für Mietrecht.

12-Monats-Sperrfrist

Zwischen zwei Indexanpassungen muss die Miete mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Gemessen wird am Fälligkeitszeitpunkt der neuen Miete, nicht am Datum der Erklärung.

Textform genügt

Die Anpassungserklärung erfordert nur Textform (§ 126b BGB). E-Mail, Brief oder Fax genügen. Die Erklärung muss die VPI-Werte und den neuen Mietbetrag enthalten.

Nachholung erlaubt

Der Vermieter darf die gesamte kumulierte VPI-Änderung in einer einzigen Erklärung geltend machen — auch nach Jahren ohne Anpassung (nach der Rechtsprechung des BGH, 26.05.2021, VIII ZR 42/20). Lassen Sie den aktuellen Wert Ihrer Immobilie mit einer kostenlosen Bewertung ermitteln.

Gesetzesänderungen möglich

Derzeit gibt es politische Diskussionen über eine mögliche Begrenzung von Indexmieten. Aktuelle Entwicklungen sollten Vermieter und Mieter im Blick behalten. Mehr zu unserem Vermietungsservice in Augsburg.

FAQ zur Indexmiete

Allgemeine Informationen — keine Rechtsberatung.

Wie berechnet man die Indexmiete?

Die Indexmiete wird nach der Formel berechnet: Neue Miete = Ausgangsmiete × (aktueller VPI / Basis-VPI). Maßgeblich ist der Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes mit Basisjahr 2020 = 100. Nach der Rechtsprechung des BGH ist grundsätzlich der monatliche VPI-Wert maßgeblich (BGH, 26.05.2021, VIII ZR 42/20).

Wie lautet die Formel für die Indexmiete?

Die prozentuale Mietänderung ergibt sich aus: (VPI_aktuell − VPI_Basis) / VPI_Basis × 100. Der Erhöhungsbetrag in Euro ist: Ausgangsmiete × (VPI_aktuell − VPI_Basis) / VPI_Basis. Die Formel erfasst ausschließlich die Nettokaltmiete — Betriebskostenvorauszahlungen werden separat nach § 560 BGB angepasst.

Wie oft darf die Indexmiete erhöht werden?

Zwischen zwei Indexanpassungen muss die Miete mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557b Abs. 2 S. 1 BGB). Gemessen wird am Zeitpunkt der Fälligkeit der neuen Miete, nicht am Datum der Erklärung.

Was ist der Unterschied zwischen Indexmiete und Staffelmiete?

Die Indexmiete ist an den VPI gekoppelt und steigt oder sinkt mit der Inflation. Die Staffelmiete enthält feste Euro-Beträge zu festen Terminen, die bereits bei Vertragsschluss vereinbart werden. Die Indexmiete hat keine Kappungsgrenze, die Staffelmiete keine Schwankungsrisiken.

Kann die Indexmiete auch sinken?

Ja. Bei fallendem VPI hat der Mieter das Recht, eine Mietsenkung zu verlangen (§ 557b Abs. 5 BGB). Die Indexmiete ist ein symmetrisches Instrument — Klauseln, die nur Erhöhungen zulassen, sind nichtig.

Gilt die Mietpreisbremse bei der Indexmiete?

Die Mietpreisbremse (§§ 556d–556g BGB) gilt nur für die Ausgangsmiete bei Vertragsschluss. Alle nachfolgenden indexbasierten Anpassungen sind von der Mietpreisbremse vollständig befreit. Die Indexmiete kann die ortsübliche Vergleichsmiete daher im Laufe der Jahre deutlich übersteigen.

Muss der Mieter einer Indexmieterhöhung zustimmen?

Nein. Die Anpassungserklärung ist ein einseitiges Gestaltungsrecht des Vermieters und bedarf lediglich der Textform (§ 126b BGB) — E-Mail, Brief oder Fax genügen. Sie muss die VPI-Werte und die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag enthalten.

Gibt es eine Obergrenze (Deckelung) für die Indexmiete?

Derzeit nein. Die Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB gilt nur für die Vergleichsmiete, nicht für Indexmieten. Es gibt politische Diskussionen über eine mögliche Begrenzung, ein Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen.

Welcher Index wird für die Indexmiete verwendet?

Ausschließlich der Verbraucherpreisindex (VPI) Gesamtindex des Statistischen Bundesamtes mit Basisjahr 2020 = 100. Kein anderer Index (z.B. HVPI, Nettokaltmietenindex oder regionale Indizes) ist für Wohnraum-Indexmieten zulässig.

Darf der Vermieter bei einer Indexmiete zusätzlich wegen Modernisierung erhöhen?

Eingeschränkt ja. Eine Mieterhöhung nach § 559 BGB ist bei einer Indexmietvereinbarung nur zulässig, wenn der Vermieter die baulichen Maßnahmen aufgrund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat (§ 557b Abs. 2 S. 2 BGB) — etwa behördliche Auflagen oder gesetzliche Nachrüstpflichten. Freiwillige Modernisierungen berechtigen nicht zur Umlage. Zusätzlich kann der Vermieter Kosten einer Heizungsmodernisierung nach dem GEG geltend machen (§ 559e BGB, seit 1. Januar 2024). Betriebskostenanpassungen nach § 560 BGB bleiben unberührt. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Energieausweis.

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