Zuletzt aktualisiert: März 2026

Mietspiegel Augsburg 2025/2026

Alle Daten des qualifizierten Mietspiegels 2025/2026: Vergleichsmiete berechnen, Lageklassen verstehen und rechtssicher vermieten.

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Der qualifizierte Mietspiegel Augsburg 2025 weist eine durchschnittliche Nettomiete von 9,80 €/m² aus — eine Steigerung von 5,3 % gegenüber 2023. Er gilt für 7 adressgenaue Lageklassen und ist die rechtssichere Grundlage für Mieterhöhungen und Neuvermietungen in Augsburg.

9,80 €/m²
Durchschnittliche Nettomiete
+5,3 %
Steigerung seit 2023
7 Lagen
Adressgenaue Lageklassen

Der qualifizierte Mietspiegel Augsburg 2025/2026 gilt seit dem 1. Dezember 2025 und ist bis zum 30. November 2027 maßgeblich. Er dient als wichtigste Grundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete in Augsburg – sowohl für Mieterhöhungen als auch für die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen. Die größte Neuerung: Die Einordnung erfolgt nicht mehr über Stadtteilkarten, sondern adressgenau über sieben Lageklassen.

Diese Daten erheben wir als Ihr Immobilienmakler für Augsburg aus laufender Marktbeobachtung und der täglichen Arbeit mit Vermietern und Mietern.

In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen, wie Sie den Mietspiegel Augsburg richtig anwenden, welche Durchschnittsmieten aktuell gelten und wo Sie PDF, Online-Rechner der Stadt Augsburg und Lageverzeichnis finden – plus die gesetzlichen Grenzen, die Sie als Vermieter in Augsburg kennen müssen.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Ø Nettomiete: 9,80 €/m² (+5,3 % gegenüber Mietspiegel 2023)
  • Gültig: 01.12.2025 bis 30.11.2027
  • Datengrundlage: 6.329 Antworten, davon 2.645 mietspiegelrelevant (Rücklauf 58 %)
  • 2/3-Spanne: ± 23 % um die errechnete Vergleichsmiete (Abweichungen sind zu begründen)
  • Größte Neuerung: Adressgenaue Lagezuordnung in 7 Klassen statt der bisherigen Wohnbereichskarten

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Was ist der qualifizierte Mietspiegel Augsburg 2025?

Ein qualifizierter Mietspiegel ist eine wissenschaftlich erstellte Übersicht über die in einer Stadt tatsächlich gezahlten Nettomieten für vergleichbaren Wohnraum. Im Unterschied zu einfachen Mietspiegeln oder Marktmieten von Immobilienportalen wird er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt, von Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt und alle zwei Jahre aktualisiert (§§ 558c, 558d BGB).

Der Augsburger Mietspiegel 2025 wurde bereits zum fünften Mal erstellt – davon zum dritten Mal als vollständige Neuerstellung. Die wissenschaftliche Durchführung lag beim EMA-Institut für empirische Marktanalysen (Regensburg), die Methodik basiert auf einer Regressionsanalyse gemäß den Handlungsempfehlungen des BBSR in der Neuauflage von 2024. Das gibt dem Mietspiegel eine hohe Aussagekraft und Vermutungswirkung vor Gericht: Er wird als gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen und als Referenz für die Mietpreisbremse herangezogen.

Mietspiegel Augsburg: Adressgenaue Lageklassen statt Stadtteilkarten

Die bisherigen Wohnbereichskarten gehören der Vergangenheit an. Der Mietspiegel 2025 ordnet jede Augsburger Adresse anhand georeferenzierter Daten einer von sieben Lageklassen zu:

LageklasseZu-/AbschlagEinordnung
Lageklasse 1+11 %Beste Lage
Lageklasse 2+7 %Sehr gute Lage
Lageklasse 3+4 %Gute Lage
Lageklasse 40 %Mittlere Lage (Referenzwert)
Lageklasse 5-4 %Einfache Lage
Lageklasse 6-7 %Schwache Lage
Lageklasse 7-11 %Schwächste Lage

Der Unterschied zwischen Lageklasse 1 und 7 beträgt 22 Prozentpunkte – das kann bei einer 80-m²-Wohnung mehrere hundert Euro pro Monat ausmachen. Die Zuordnung ist jetzt objektiver und weniger streitanfällig als die alten Karten.

Prüfen Sie Ihre Lageklasse über das Adressverzeichnis auf augsburg.de/mietspiegel oder direkt im Online-Mietspiegelrechner der Stadt Augsburg.

Detaillierte Marktdaten für die größten Augsburger Stadtteile finden Sie auf unseren Stadtteil-Seiten: Lechhausen, Haunstetten, Pfersee, Hochzoll und Göggingen.

Vergleichsmiete Augsburg berechnen – in 3 Schritten

Schritt 1: Basis-Nettomiete ermitteln (Wohnfläche × Baujahr)

Tabelle 1 des Mietspiegels gibt die durchschnittliche Nettomiete in €/m² für Wohnungen mittleren Standards und mittlerer Lage an – also vor Anwendung jeglicher Zu- oder Abschläge.

Tabelle 1: Basis-Nettomiete in €/m² nach Wohnfläche und Baujahr (vollständig)

Wohnflächebis 19181919–19481949–19601961–19691970–19791980–19891990–19951996–20012002–20072008–20132014–20192020–2025
20–25 m²12,9211,9112,2513,1614,4115,6917,4420,0622,7024,6726,0727,35
25–30 m²11,2610,4410,7111,4512,4713,5114,9417,0819,2320,8321,9823,02
30–35 m²10,219,529,7510,3811,2412,1213,3215,1216,9418,2919,2520,14
35–40 m²9,538,939,139,6710,4111,1712,2213,7715,3516,5117,3518,11
40–45 m²9,078,548,729,199,8510,5211,4412,8114,2015,2315,9616,63
45–50 m²8,768,298,458,889,4610,0610,8812,1113,3514,2714,9215,52
50–60 m²8,508,098,238,599,109,6210,3211,3812,4513,2413,8114,33
60–70 m²8,368,028,138,448,879,309,9010,8011,7012,3712,8513,28
70–80 m²8,378,078,178,448,819,189,7010,4811,2611,8412,2512,63
80–90 m²8,458,198,288,528,849,179,6310,3111,0011,5111,8812,21
90–100 m²8,588,358,438,648,939,239,6410,2510,8611,3211,6511,94
100–110 m²8,738,528,598,789,059,329,6910,2410,7911,2111,5011,77
110–120 m²8,898,708,768,949,189,429,7610,2610,7711,1511,4211,66
120–130 m²9,048,868,929,089,319,539,8410,3010,7711,1211,3711,59
130–140 m²9,189,029,079,229,439,649,9210,3510,7811,1011,3311,54
140–150 m²9,319,169,219,359,549,7310,0010,4010,8011,1011,3111,50

Quelle: Mietspiegel-Broschüre 2025, Stadt Augsburg. Interaktive Berechnung über den Online-Mietspiegelrechner der Stadt Augsburg

Was fällt auf: Kleine Wohnungen in Neubauten erzielen die höchsten Quadratmeterpreise – eine 20-m²-Wohnung (Baujahr 2020–2025) liegt bei über 27 €/m². Ab ca. 70 m² flacht der Preisunterschied zwischen Baujahren deutlich ab. Für Vermieter von größeren Bestandswohnungen (ab 80 m²) bewegen sich die Basismieten über alle Baujahre relativ eng zwischen 8 und 12 €/m².

Schritt 2: Zu- und Abschläge anwenden

Neben Lage (siehe oben) beeinflussen Ausstattung, Beschaffenheit und Art der Wohnung den Mietpreis. Die Zu- und Abschläge werden als Prozentwerte auf die Basis-Nettomiete aus Tabelle 1 angerechnet.

Zuschläge:

MerkmalZuschlag
Vollsanierung seit 2011, Baujahre vor 2000 (vergleichbar neuwertiger Zustand)+21 %
Lageklasse 1 (beste Lage)+11 %
Lageklasse 2+7 %
Einbauküche vom Vermieter, max. 10 Jahre alt (Herd, Backofen, Kühlschrank, Spülmaschine, Dunstabzug, Schränke)+6 %
Mansardenwohnung / Maisonettewohnung+5 %
Lageklasse 3+4 %
Gehobene Sanitärausstattung (mind. 6 Punkte laut Merkmalstabelle)+4 %
Galeriewohnung / Penthouse+4 %
Parkettboden / Dielenholz / Naturstein im Wohnbereich+4 %
Einbauküche vom Vermieter, 10–20 Jahre alt+3 %
Erdgeschosswohnung (kein Bungalow)+2 %
Teilsanierung seit 2011: Fenster überwiegend erneuert+2 %
Teilsanierung seit 2011: Sanitärbereich erneuert+2 %
Teilsanierung seit 2011: Wärmeerzeuger erneuert+2 %
Teilsanierung seit 2011: Innen-/Wohnungstüren erneuert+2 %
Teilsanierung seit 2011: Treppenhaus modernisiert+2 %
Teilsanierung seit 2011: Elektroinstallation umfassend erneuert+2 %
Teilsanierung seit 2011: (Tritt-)Schallschutz eingebaut+2 %
Teilsanierung seit 2011: Komplette Außenwändedämmung+2 %
Teilsanierung seit 2011: Komplette Dach-/Geschossdeckendämmung+2 %
Teilsanierung seit 2011: Komplette Kellerdeckendämmung+2 %
Fußbodenheizung im Wohnraum (nicht Bad)+2 %
Eigener Garten laut Mietvertrag+2 %
(Dach-)Terrasse ab 10 m²+2 %
Balkon/Loggia ab 6 m²+2 %
Carport+2 %
Tiefgaragen-Stellplatz+2 %
Aufzug in Gebäuden mit weniger als 4 Volletagen+2 %

Abschläge:

MerkmalAbschlag
Lageklasse 7 (schwächste Lage)-11 %
Lageklasse 6-7 %
Lageklasse 5-4 %
Einzelöfen, überwiegend Öl/Gas betrieben-3 %
Fern-/Nahwärme oder Wärme-Contracting-3 %
Warmwasser über Kleinboiler/Untertischgeräte (vor 2011 verbaut)-3 %
Mindestens ein Durchgangszimmer vorhanden-3 %
Keine Gegensprechanlage-3 %
Seit 2011 nicht modernisierter PVC-/Teppichboden im Wohn-/Schlafbereich (kein Vinyl-Design-Boden)-3 %

Hinweis: Alle Ausstattungsmerkmale müssen vom Vermieter gestellt sein. Vom Mieter selbst geschaffene Ausstattung gilt als nicht vorhanden. Vinyl-Design-, Laminat- und Linoleumboden gelten als Standard (0 %). Einbauküchen über 20 Jahre und Kochnischen/Pantryküchen haben ebenfalls keinen Einfluss (0 %).

Schritt 3: Ergebnis berechnen

Beispielwohnung: 84 m², Baujahr 1978, Lageklasse 2, Fenster erneuert, Terrasse 15 m², Carport, keine Gegensprechanlage.

SchrittBerechnungErgebnis
Basis-Nettomiete (80–90 m², Bj. 1970–79)Tabelle 18,84 €/m²
Zuschläge: Fenster +2, Terrasse +2, Carport +2, Lage 2 +7Summe+13 %
Abschläge: keine GegensprechanlageSumme-3 %
Punktedifferenz13 – 3+10 %
Zu-/Abschlag in €/m²8,84 × 10 ÷ 100+0,88 €/m²
Vergleichsmiete pro m²8,84 + 0,889,72 €/m²
Vergleichsmiete pro Monat9,72 × 84816,48 €

Die Zweidrittel-Spanne (± 23 %) ergibt einen ortsüblichen Rahmen von ca. 629 € bis 1.004 € für diese Wohnung. Abweichungen vom Durchschnittswert müssen sachlich begründet werden – etwa durch nicht im Mietspiegel erfasste Qualitätsunterschiede oder Merkmale, die zu selten erhoben wurden (weniger als 30 Beobachtungen). Die Mietspiegel-Broschüre listet in Kapitel 3.4 auf, welche Merkmale dafür herangezogen werden können und welche nicht.

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Tipp: Der kostenlose Online-Mietspiegelrechner der Stadt Augsburg führt Sie durch alle drei Schritte und übernimmt die Lagezuordnung automatisch.

Mietspiegel Augsburg: Gesetzliche Rahmenbedingungen für Vermieter

Augsburg gilt seit 2016 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die bayerische Mieterschutzverordnung wurde zum 1. Januar 2026 auf aktualisierter Datengrundlage neu gefasst und gilt bis 31. Dezember 2029. Die Mietpreisbremse greift nun in 285 statt bisher 208 Städten und Gemeinden – Augsburg bleibt eingestuft. Damit greifen weiterhin besondere Regelungen:

Mietpreisbremse bei Neuvermietungen

Bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, sofern keine Ausnahme greift. Ausgenommen sind insbesondere:

  • Neubauten, die nach 2014 erstmalig vermietet werden
  • Umfassend modernisierte Wohnungen (vergleichbar neuwertiger Zustand, Bauaufwand von mindestens einem Drittel der Neubaukosten gemäß BGH-Urteil vom 11.11.2020 – VIII ZR 369/18)

Reduzierte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen

Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden – und auch nur bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Zwischen zwei Mieterhöhungen müssen mindestens 15 Monate liegen.

Begründungspflicht

Jede Mieterhöhung muss unter Bezugnahme auf den Mietspiegel erfolgen, sobald dieser Werte für die betreffende Wohnung enthält – selbst wenn sich der Vermieter zusätzlich auf ein anderes Begründungsmittel nach § 558a Abs. 2 BGB beruft. Der qualifizierte Mietspiegel ist das gesetzlich stärkste Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und genießt Vermutungswirkung vor Gericht (§ 558d Abs. 3 BGB).

So nutzen Vermieter in Augsburg den Mietspiegel richtig

  • Lageklasse prüfen: Adressverzeichnis herunterladen oder Online-Rechner der Stadt Augsburg nutzen
  • Ist-Miete mit Vergleichsmiete abgleichen: Die 3 Schritte oben durchgehen oder unser Bewertungstool verwenden
  • Kappungsgrenze prüfen: Liegt Ihre letzte Erhöhung mind. 15 Monate zurück? Wurde die 15-%-Grenze in 3 Jahren nicht überschritten?
  • Ausstattung dokumentieren: Modernisierungen (z. B. Energieausweis), Sanitärmerkmale, Bodenbelag – alles, was Zu- oder Abschläge begründet, sauber festhalten
  • Mieterhöhung schriftlich begründen: Unter Bezugnahme auf den Mietspiegel, mit nachvollziehbarer Berechnung
  • Bei Bedarf Experten hinzuziehen: Besonders nach Modernisierungen oder bei Unstimmigkeiten mit Mietern lohnt sich professionelle Begleitung

Warum Vermieter in Augsburg mit AUX Immo arbeiten

Wir sind Vermietungsspezialisten in Augsburg – mit Bankenhintergrund und datenbasiertem Ansatz. Marktdaten statt Bauchgefühl.

  • Präzise Mietpreisanalyse: Optimale Miete auf Basis des neuen adressgenauen Mietspiegels und unserer eigenen Marktdaten – rechtssicher begründbar.
  • Mieterhöhungsberatung: Prüfung Ihres Anpassungspotenzials unter Berücksichtigung von Kappungsgrenze, Modernisierungen und Lageklasse.
  • Vermietung aus einer Hand: Von der professionellen Vermarktung über die Bonitätsprüfung bis zum unterschriftsreifen Mietvertrag.

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Neben den Mietpreisen beeinflusst auch die Entwicklung der Immobilienpreise in Augsburg den lokalen Wohnungsmarkt.

Offizielle Downloads & Tools zum Mietspiegel Augsburg

Quellen

Die wissenschaftliche Erstellung des Mietspiegels erfolgte durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen, Regensburg, im Auftrag des Amts für Wohnbauförderung und Wohnen der Stadt Augsburg. Die Methodik basiert auf einer Regressionsanalyse gemäß den Handlungsempfehlungen des BBSR (Neuauflage 2024) und dem Mietspiegelreformgesetz (MsRG) i. V. m. der Mietspiegelverordnung (MsV).

Rechtlicher Hinweis

Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Der qualifizierte Mietspiegel ist ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel mit Vermutungswirkung, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung. Für individuelle rechtliche Fragen empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht. AUX Immo übernimmt keine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen auf Basis dieses Artikels.

So erreichen Sie uns:

Telefon: +49 821 789856868
E-Mail: info@aux-immo.de
Web: aux-immo.de

Häufig gestellte Fragen zum Mietspiegel Augsburg

Wie hoch ist die durchschnittliche Miete in Augsburg 2025?

Die durchschnittliche Nettomiete liegt laut Mietspiegel 2025 bei 9,80 EUR/m² – eine Steigerung von 5,3 % gegenüber dem Mietspiegel 2023. Die mittlere Monatsmiete beträgt 720,62 EUR bei einer durchschnittlichen Wohnfläche von 73,63 m². Die tatsächliche Vergleichsmiete hängt von Wohnfläche, Baujahr, Ausstattung und Lage ab und kann über die 3 Schritte im Artikel, unser kostenloses Bewertungstool oder den Online-Rechner der Stadt Augsburg ermittelt werden.

Ab wann gilt der neue Mietspiegel und wie lange?

Der qualifizierte Mietspiegel 2025 wurde am 27. November 2025 vom Augsburger Stadtrat beschlossen und ist seit dem 1. Dezember 2025 in Kraft. Er gilt bis zum 30. November 2027. Für Mieterhöhungsverlangen, die noch bis zum 30.11.2025 zugestellt wurden, bleibt der Mietspiegel 2023 maßgeblich.

Gilt in Augsburg eine Mietpreisbremse?

Ja. Augsburg ist seit 2016 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Bei Neuvermietungen von Bestandswohnungen darf die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, sofern keine Ausnahme greift. Neubauten ab Baujahr 2014 (Erstvermietung) und umfassend modernisierte Wohnungen sind ausgenommen. Die bayerische Mieterschutzverordnung wurde zum 1. Januar 2026 neu gefasst und gilt bis 31. Dezember 2029.

Wie hoch darf ich die Miete erhöhen?

Innerhalb von drei Jahren dürfen Sie die Miete um maximal 15 Prozent erhöhen (reduzierte Kappungsgrenze) – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens 15 Monate liegen. Bei der Begründung muss auf den qualifizierten Mietspiegel Bezug genommen werden, sobald er Werte für die betreffende Wohnung enthält.

Was sind die Lageklassen im neuen Mietspiegel?

Der Mietspiegel 2025 verwendet erstmals ein adressgenaues Lageverzeichnis mit sieben Lageklassen. Lageklasse 1 (beste Lage) bringt +11 %, Lageklasse 4 ist neutral, Lageklasse 7 bedeutet -11 %. Die Zuordnung basiert auf georeferenzierten Daten und ist damit objektiver als die bisherigen Wohnbereichskarten.

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel?

Der Mietspiegel gilt für Mietwohnungen und vermietete Häuser auf dem freien (nicht preisgebundenen) Wohnungsmarkt mit einer Wohnfläche zwischen 20 und 150 m² im Stadtgebiet Augsburg. Nicht erfasst werden selbstgenutztes Eigentum, Wohnheime, überwiegend möblierte Wohnungen, Ferienwohnungen, Untervermietung (max. 3 Monate) und verbilligt überlassener Wohnraum.

Was bedeutet die Zweidrittel-Spanne?

Die Zweidrittel-Spanne beschreibt den Bereich, in dem sich zwei Drittel aller tatsächlich gezahlten Mieten für vergleichbare Wohnungen bewegen. In Augsburg beträgt diese Spanne +/- 23 % um die errechnete durchschnittliche Vergleichsmiete. Abweichungen nach oben oder unten müssen gemäß BGH-Rechtsprechung sachlich begründet werden.

Für welche Stadtteile gilt der Mietspiegel?

Der Mietspiegel gilt für das gesamte Stadtgebiet Augsburg – von der Innenstadt über Lechhausen, Pfersee, Oberhausen, Kriegshaber, Göggingen und Haunstetten bis hin zu Hochzoll, Universitätsviertel, Antonsviertel, Firnhaberau, Hammerschmiede, Bärenkeller, Bergheim und Inningen. Die genaue Lageklasse wird pro Adresse zugeordnet – innerhalb eines Viertels können unterschiedliche Lageklassen gelten.

Wo finde ich den Mietspiegel 2025?

Der Mietspiegel ist online verfügbar unter augsburg.de/mietspiegel. Dort finden Sie die Broschüre als PDF, den interaktiven Online-Rechner der Stadt Augsburg, das Adressverzeichnis zur Lagezuordnung und die ausführliche Dokumentation. Eine gedruckte Version ist kostenlos bei der Bürgerinformation im Rathaus (Rathausplatz 1) erhältlich.

Wann kommt der nächste Mietspiegel für Augsburg?

Der aktuelle qualifizierte Mietspiegel gilt bis zum 30. November 2027. Spätestens bis zu diesem Datum muss die Stadt Augsburg einen neuen Mietspiegel veröffentlichen – entweder als Fortschreibung (Anpassung per Index oder Stichprobe) oder als vollständige Neuerstellung.

An wen wende ich mich bei Fragen?

Für allgemeine Auskünfte zum Mietspiegel: Stadt Augsburg, Amt für Wohnbauförderung und Wohnen, Stabsstelle Wohnraumentwicklung, Telefon 0821 324-9080 (Mo–Do 8:30–12:00 Uhr). Für individuelle Beratung zur Vermietung, Mieterhöhung oder zum Immobilienverkauf: AUX Immo unter 0821 789856868 oder info@aux-immo.de.

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