Zuletzt aktualisiert: März 2026

Geerbte Immobilie verkaufen in Augsburg

Von der Erbschaft zum Notartermin: Fristen, Steuern, Erbengemeinschaft und der vollständige Ablauf.

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Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, stehen Sie vor einer Entscheidung, die weit über Finanzen hinausgeht. Ein geerbtes Haus zu verkaufen bedeutet, Erinnerungen loszulassen — und gleichzeitig unter Zeitdruck die richtigen Schritte einzuleiten. Dieser Leitfaden gibt Ihnen die Orientierung, die Sie jetzt brauchen: von der 6-Wochen-Frist bis zum Notartermin, mit allen Besonderheiten für Augsburg.

Vier Fristen, die jetzt laufen

6 Wochen
dringend
Erbschaft ausschlagen (§ 1944 BGB)
Danach automatisch Erbe — mit allen Schulden
3 Monate
wichtig
Erbfall beim Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG)
Bußgeld, ggf. Steuerhinterziehung
2 Jahre
planbar
Grundbuchberichtigung gebührenfrei
Danach ca. 0,5 % des Immobilienwerts
10 Jahre
steuerlich
Spekulationsfrist ab Kaufdatum des Erblassers
Innerhalb: Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinn

Was nach dem Erbfall sofort passiert

Mit dem Tod des Erblassers geht sein gesamtes Vermögen — Immobilien, Bankguthaben, aber auch Schulden — automatisch auf die Erben über (§ 1922 BGB, Universalsukzession). Sie müssen nichts beantragen und nichts unterschreiben. Ab diesem Moment sind Sie Eigentümer des geerbten Hauses, auch wenn Ihr Name noch nicht im Grundbuch steht.

Was viele nicht wissen: Mit dem Eigentum übernehmen Sie sofort die Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB). Wenn im Winter jemand auf dem ungeräumten Gehweg vor dem geerbten Haus ausrutscht, haften Sie — auch wenn Sie das Haus noch nie von innen gesehen haben.

Ihre ersten Pflichten als neuer Eigentümer

  • Verkehrssicherung: Winterdienst, Gehweg, morsche Äste, lose Dachziegel
  • Versicherung prüfen: Gebäudeversicherung läuft weiter, aber Beitragszahlung sicherstellen
  • Heizung: Im Winter Frostschutz sicherstellen — ein Wasserrohrbruch in einem leerstehenden Haus kann fünfstellige Schäden verursachen
Die 6-Wochen-Entscheidung

Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls können Sie die Erbschaft ausschlagen (§ 1944 BGB). Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder hält sich der Erbe bei Fristbeginn im Ausland auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Danach sind Sie Erbe — mit allem, was dazugehört. Es gilt das Alles-oder-nichts-Prinzip: Sie können nicht die Immobilie annehmen und die Schulden ablehnen (§ 1950 BGB).

Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht notariell erklärt werden (§ 1945 BGB). In Augsburg: AG Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg.

Wann ausschlagen? Wenn die Immobilie überschuldet ist, massiver Sanierungsstau die Kosten über den Wert treibt, Altlasten im Boden vermutet werden oder die Erbengemeinschaft so zerstritten ist, dass eine Einigung unrealistisch erscheint. Im Zweifel: Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht, bevor die Frist abläuft.

Erbschein, Grundbuch und erste Schritte

Brauchen Sie einen Erbschein?

Nicht immer. Wenn ein notarielles Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts vorliegt, genügt das in vielen Fällen als Erbnachweis — auch gegenüber dem Grundbuchamt (§ 35 GBO). Das spart Ihnen die Erbscheinkosten und mehrere Wochen Wartezeit.

Einen Erbschein brauchen Sie, wenn nur ein handschriftliches (eigenhändiges) Testament vorliegt, kein Testament existiert (gesetzliche Erbfolge) oder Banken und Behörden darauf bestehen. Den Antrag stellen Sie beim Nachlassgericht.

NachlasswertErbscheinkosten (GNotKG)
200.000 EURca. 870 EUR
300.000 EURca. 1.270 EUR
500.000 EURca. 1.870 EUR

Bearbeitungsdauer am Nachlassgericht Augsburg: 4–12 Wochen.

Grundbuchberichtigung: die 2-Jahres-Frist nutzen

Als Erbe sind Sie verpflichtet, das Grundbuch berichtigen zu lassen — Ihr Name muss als neuer Eigentümer eingetragen werden. Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, ist die Berichtigung gebührenfrei (Nr. 14110 KV GNotKG). Danach kostet sie ca. 0,5 % des Immobilienwerts.

Praxistipp

Reichen Sie den Antrag so früh wie möglich ein — fehlende Dokumente können nachgereicht werden.

Augsburger Anlaufstellen
  • Nachlassgericht: AG Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg, Tel. 0821/3105-0
  • Grundbuchamt: AG Augsburg, Zi. 015/016, Tel. 0821/3105-2132 (Bearbeitung: 5–14 Tage)
  • Katasteramt (ADBV): Fronhof 12, 86152 Augsburg, Tel. 0821/2422900-0

Die Erbengemeinschaft: Wenn mehrere erben

Die Erbengemeinschaft ist in unserer Praxis die häufigste Ursache für verzögerte oder gescheiterte Verkäufe. Erben mehrere Personen gemeinsam, bilden sie eine Gesamthandsgemeinschaft (§ 2032 BGB). Kein Miterbe besitzt einen konkreten Anteil an der Immobilie — alle besitzen alles gemeinsam.

Für den Verkauf der Immobilie ist Einstimmigkeit erforderlich (§ 2040 BGB). Keine Mehrheitsentscheidung, keine Überstimmung. Wenn ein einziger Miterbe blockiert, steht der Verkauf still.

Vier Wege, wenn ein Miterbe blockiert

1. Einvernehmliche Einigung. Der beste Weg — und öfter möglich, als es zunächst scheint. Ein gemeinsames Gutachten schafft eine objektive Verhandlungsbasis und nimmt die Emotion aus der Preisfindung. Wir begleiten Erbengemeinschaften als neutrale Instanz: mit einer professionellen Marktwerteinschätzung und einem transparenten Verkaufsprozess, bei dem alle Miterben informiert bleiben.

2. Abschichtung. Der blockierende Miterbe scheidet gegen eine Abfindung aus der Gemeinschaft aus. Vorteil: keine Notarkosten für die Abschichtung selbst (anders als beim Erbanteilverkauf). In der Praxis werden 65 bis 80 % des rechnerischen Erbteils als Abfindung gezahlt — je nach Verhandlungsposition und Dringlichkeit.

3. Erbanteilverkauf (§ 2033 BGB). Jeder Miterbe kann seinen gesamten Erbanteil an Dritte verkaufen — ohne Zustimmung der anderen. Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Die übrigen Miterben haben ein Vorkaufsrecht mit zweimonatiger Frist (§ 2034 BGB). Ein Erbanteil wird allerdings meist unter dem anteiligen Marktwert gehandelt, weil der Käufer sich in eine bestehende Gemeinschaft einkauft.

4. Teilungsversteigerung — das letzte Mittel. Jeder Miterbe kann sie beantragen (§ 180 ZVG), sogar mit einem Anteil von nur einem Prozent. Wir raten in fast allen Fällen davon ab.

Teilungsversteigerung: 20–50 % unter Marktwert

Das Verfahren kostet 5.000 bis 15.000 EUR (Gericht, Gutachter, Veröffentlichung), dauert 6 bis 18 Monate und erzielt erfahrungsgemäß nur 50 bis 70 % des Marktwerts. Ab der dritten Versteigerung gibt es kein Mindestgebot mehr. Die Erbengemeinschaft besteht nach der Versteigerung fort — jetzt wird über die Verteilung des Erlöses gestritten.

Der einzige Vorteil: Allein die Androhung einer Teilungsversteigerung kann eine Einigung beschleunigen. Wenn alle Miterben wissen, dass sie bei einer Versteigerung 30 % ihres Geldes verlieren, wird der Kompromiss attraktiver.

Erbschaftsteuer und Spekulationssteuer

Zwei Steuern können beim Verkauf einer Erbimmobilie anfallen — und beide lassen sich in vielen Fällen senken oder ganz vermeiden. Wir sind Immobilienmakler, keine Steuerberater. Dieser Abschnitt gibt Ihnen eine Übersicht; für Ihren konkreten Fall empfehlen wir ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater.

Erbschaftsteuer: Freibeträge und Steuersätze

Die Erbschaftsteuer bemisst sich am Verkehrswert der Immobilie zum Todestag, abzüglich der persönlichen Freibeträge. Zuständig ist das Finanzamt Nördlingen (Tel. 09081/215-0) — nicht das Finanzamt Augsburg-Stadt. Die Anzeige muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls erfolgen (§ 30 ErbStG; Ausnahme: bei notarieller oder gerichtlicher Testamentseröffnung informiert das Nachlassgericht direkt).

VerwandtschaftsgradSteuerklasseFreibetrag
Ehepartner / eingetragene LebenspartnerI500.000 EUR
KinderI400.000 EUR
Enkel (Eltern vorverstorben)I400.000 EUR
Enkel (Eltern leben)I200.000 EUR
Eltern / GroßelternI100.000 EUR
Geschwister, Nichten, Neffen, SchwiegerelternII20.000 EUR
Alle übrigen (nicht verwandt)III20.000 EUR

Die Steuersätze in Steuerklasse I reichen von 7 % (bis 75.000 EUR steuerpflichtiger Erwerb) bis 30 % (über 26 Mio. EUR). Bei einem Einfamilienhaus in Augsburg, das die Kinder erben, liegt der steuerpflichtige Betrag nach Abzug des Freibetrags meist bei unter 200.000 EUR — also im Bereich von 7 bis 11 %.

Seit 2025 können Sie pauschal 15.000 EUR Erbfallkosten ohne Nachweis abziehen (JStG 2024); vermietete Wohnimmobilien erhalten zusätzlich 10 % Bewertungsabschlag (§ 13d ErbStG).

Rechenbeispiel — Erbschaftsteuer Augsburg

Geerbtes EFH in Augsburg-Lechhausen, Finanzamtsbewertung: 500.000 EUR

Erbe: ein Kind (Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 EUR)

Steuerpflichtiger Erwerb: 500.000 − 400.000 = 100.000 EUR

Erbschaftsteuer: 100.000 × 11 % = 11.000 EUR

Familienheim-Befreiung: Steuerfrei erben bei Selbstnutzung

Die Familienheim-Befreiung ist für viele Erben der größte Steuerhebel überhaupt. Wer das geerbte Haus selbst bewohnt, kann es unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei erben (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG):

  • Ehepartner / eingetragene Lebenspartner: Unbegrenzt steuerfrei, wenn sie die Immobilie mindestens 10 Jahre lang selbst bewohnen — ohne Größenbeschränkung.
  • Kinder: Steuerfrei bis zu 200 m² Wohnfläche, ebenfalls bei 10 Jahren Selbstnutzung. Die 200-m²-Grenze wirkt anteilig: Bei einer Wohnfläche von 240 m² wären 40/240 = 1/6 des Werts steuerpflichtig.

„Unverzüglich" einziehen: Die Rechtsprechung versteht darunter einen Zeitrahmen von etwa sechs Monaten (BFH II R 37/16). Renovierungsbedingte Verzögerungen sind nur akzeptiert, wenn ein schwerer Mangel erst nach dem Erbfall entdeckt wird (BFH II R 46/19). Wer innerhalb der 10 Jahre auszieht, verliert die Befreiung rückwirkend — die volle Erbschaftsteuer wird dann nachträglich fällig.

Rechenbeispiel — Familienheim-Befreiung

Kind erbt EFH in Augsburg-Lechhausen, Wert: 500.000 EUR, Wohnfläche 160 m²

Ohne Selbstnutzung: (500.000 − 400.000) × 11 % = 11.000 EUR Erbschaftsteuer

Mit Selbstnutzung (10 Jahre): 0 EUR Erbschaftsteuer — Ersparnis 11.000 EUR

Gegengutachten: Steuerlast senken mit § 198 BewG

Das Finanzamt bewertet Immobilien nach standardisierten Verfahren, ohne das Haus je von innen gesehen zu haben. Seit der Anpassung der Sachwertfaktoren (JStG 2022) liegen die Finanzamtswerte oft 10 bis 20 % über dem tatsächlichen Marktwert.

§ 198 BewG erlaubt es Ihnen, den niedrigeren Wert durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nachzuweisen. Das Gutachten kostet 2.500 bis 5.000 EUR — und rechnet sich oft schon bei Nachlasswerten ab 400.000 EUR.

Rechenbeispiel — Gegengutachten

Finanzamtsbewertung: 500.000 EUR → Steuer: 11.000 EUR (s.o.)

Gutachtenwert: 400.000 EUR → Steuerpflichtiger Erwerb: 0 EUR

Gutachtenkosten: ca. 3.000 EUR

Ersparnis: 11.000 − 3.000 = 8.000 EUR netto

Spekulationssteuer: Die Fußstapfentheorie

Verkaufen Sie die Erbimmobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem ursprünglichen Kauf durch den Erblasser, fällt auf den Veräußerungsgewinn Einkommensteuer an (§ 23 EStG). Die Frist beginnt nicht mit dem Erbfall, sondern mit dem Kauf durch den Erblasser — Sie treten in seine Fußstapfen.

Hat Ihr Vater das Haus 2014 gekauft und Sie verkaufen es 2026, sind 12 Jahre vergangen: steuerfrei. Hat er es 2019 gekauft und Sie verkaufen 2026, sind erst 7 Jahre vergangen: steuerpflichtig.

Die Eigennutzungsbefreiung

Auch innerhalb der 10-Jahres-Frist bleibt der Verkauf steuerfrei, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt haben (BFH IX R 10/19). Das Minimum: Einzug am 31. Dezember, ein volles Kalenderjahr Eigennutzung, Verkauf am 2. Januar — insgesamt 1 Jahr und 2 Tage.

Die Eigennutzung des Erblassers wird Ihnen grundsätzlich nicht zugerechnet. Ob ein steuerfreier Verkauf innerhalb der 10-Jahres-Frist möglich ist, hängt davon ab, ob die Voraussetzungen der Eigennutzung in Ihrer Person erfüllt sind oder die Frist bereits abgelaufen ist.

Rechenbeispiel — Spekulationssteuer

Erblasser kaufte 2018 für 250.000 EUR, Erbe verkauft 2026 für 400.000 EUR

Haltedauer: 8 Jahre → innerhalb der 10-Jahres-Frist

Veräußerungsgewinn: 400.000 − 250.000 = 150.000 EUR

Abzüglich Maklergebühr (3,57 %): −14.280 EUR

Steuerpflichtiger Gewinn: ca. 136.000 EUR

ESt bei angenommenem Grenzsteuersatz 35 % + Soli: ca. 50.000 EUR

Wer innerhalb von fünf Jahren drei oder mehr Immobilien veräußert, riskiert zudem die Einstufung als gewerblicher Grundstückshändler — mit Gewerbesteuerpflicht.

→ Spekulationssteuer berechnen (Rechner)

Was ist die Erbimmobilie wert?

Der häufigste Fehler, den wir bei Erben sehen: den emotionalen Wert mit dem Marktwert verwechseln. Das Haus, in dem Sie aufgewachsen sind, hat für Sie einen unschätzbaren Wert. Für den Markt zählen Lage, Zustand, Ausstattung und Vergleichspreise.

Drei Bewertungsverfahren kommen zum Einsatz:

  • Vergleichswertverfahren: Standard für Eigentumswohnungen und Grundstücke — basiert auf tatsächlichen Verkaufspreisen vergleichbarer Objekte
  • Ertragswertverfahren: Für vermietete Objekte — berechnet den Wert aus den erzielbaren Mieteinnahmen
  • Sachwertverfahren: Für Einfamilienhäuser ohne ausreichende Vergleichsdaten — addiert Bodenwert und Gebäudeherstellungskosten

Der Bodenrichtwert in Augsburg liegt bei durchschnittlich 860 EUR/m² (Stand: 01.01.2024, Quelle: Gutachterausschuss, abrufbar unter boris-bayern.de). Die Marktpreise für Bestandsimmobilien bewegen sich aktuell bei 4.460 bis 4.583 EUR/m² für Wohnungen und 4.700 bis 4.883 EUR/m² für Häuser.

Wie viel ist Ihre Erbimmobilie wert?

Wir schätzen den Marktwert für Sie ein — kostenlos und unverbindlich. Keine Online-Berechnung, sondern eine persönliche Einschätzung durch einen Makler, der den Augsburger Markt kennt.

Kostenlose Ersteinschätzung

Für rechtliche Zwecke — Erbschaftsteuer-Optimierung, Erbauseinandersetzung, gerichtliche Verfahren — brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Kosten: 2.500–5.000 EUR).

Sonderfall Erbbaurecht

Steht die geerbte Immobilie auf einem Erbbaugrundstück (in Augsburg häufig bei kirchlichen und städtischen Grundstücken), gelten andere Regeln. Laufzeit, Erbbauzins und Vorkaufsrecht des Grundstückseigentümers beeinflussen den Wert erheblich. Sprechen Sie uns an — wir prüfen den Erbbaurechtsvertrag.

Von der Erbschaft zum Notartermin: 10 Schritte

4–12 Monate Gesamtdauer vom Erbfall bis zur Schlüsselübergabe
  1. 1
    Erbnachweis beschaffen
    4–12 Wochen
    Erbschein beantragen oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll zusammenstellen. Beim Nachlassgericht AG Augsburg, Am Alten Einlaß 1.
  2. 2
    Grundbuch berichtigen
    2–8 Wochen
    Innerhalb von 2 Jahren gebührenfrei. Antrag beim Grundbuchamt AG Augsburg, Zi. 015/016. Kann parallel zu Schritt 1 eingeleitet werden.
  3. 3
    Immobilie inspizieren und bewerten
    2–4 Wochen
    Zustand aufnehmen, Sanierungsbedarf einschätzen, Energieausweis prüfen. Marktwert durch einen Makler oder Sachverständigen ermitteln lassen.
  4. 4
    Makler beauftragen
    Maklervertrag muss seit Dezember 2020 in Textform vorliegen (§ 656a BGB). Marktübliche Provision in Bayern: 3,57 % inkl. MwSt. je Seite (Käufer und Verkäufer gleich hoch, § 656c BGB).
  5. 5
    Unterlagen zusammenstellen
    parallel
    Energieausweis, Grundrisse, Flurkarte (Katasteramt ADBV, Fronhof 12), Baulastenverzeichnis (Bauordnungsamt, Imhofstraße 7), Altlastenauskunft, Wohnflächenberechnung.
  6. 6
    Vermarktung
    4–16 Wochen
    Professionelle Fotos, Exposé, Portale, ggf. Homestaging. Bei Erbimmobilien mit Sanierungsstau: Zielgruppe sind oft Käufer, die selbst renovieren wollen.
  7. 7
    Käufer prüfen
    Finanzierungsbestätigung der Bank, Bonität, Eigenkapitalnachweis. Besonders bei Erbimmobilien mit niedrigerem Preis: viele Anfragen, aber nicht alle sind seriös finanziert.
  8. 8
    Notartermin
    2–4 Wochen
    Kaufvertragsentwurf bei Verbraucherbeteiligung mindestens 14 Tage vor dem Termin (§ 17 BeurkG). Bei Erbengemeinschaften müssen alle Miterben als Verkäufer unterzeichnen oder notariell bevollmächtigen. Liegt auf der Immobilie noch ein laufendes Darlehen, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen — die Höhe hängt von Restlaufzeit, Zinssatz und Vertragsdetails ab.
  9. 9
    Kaufpreiszahlung und Eigentumsübergang
    4–8 Wochen
    Nach Fälligkeitsmitteilung durch den Notar. Grunderwerbsteuer Bayern: 3,5 %. Unbedenklichkeitsbescheinigung, dann Eigentumsumschreibung. Kaufnebenkosten berechnen →
  10. 10
    Übergabe
    Übergabeprotokoll mit Zählerständen (Strom, Gas, Wasser), Schlüsselübergabe, Versorgerwechsel. Haushaltsauflösung vorher klären (professionell: 2.000–4.000 EUR für ein Einfamilienhaus).

Sanierungsstau realistisch einschätzen

Die typische Erbimmobilie in Augsburg stammt aus den Nachkriegsjahren 1950 bis 1975. Diese Bauten prägen ganze Stadtteile — Lechhausen, Oberhausen, Kriegshaber, Haunstetten. Augsburg wurde im Zweiten Weltkrieg durch rund 25 Luftangriffe schwer getroffen; der Wiederaufbau dieser Jahre bestimmt bis heute den Gebäudebestand.

Typische Mängel nach Baujahr

1950er-Jahre: Einfache Bauweise, Satteldächer, kleine Fenster, niedrige Deckenhöhen (2,40–2,50 m). Keine Dämmung (Energieeffizienzklasse F bis H). Blei- oder Kupferleitungen, veraltete Elektrik. Keller häufig feucht. Achtung: Asbest in Dachplatten, Bodenbelägen und Putz möglich.

1960er-/70er-Jahre: Flachdächer und Betonbauweise, besonders in Hochzoll-Süd, Haunstetten und dem Universitätsviertel. Flachdachabdichtung am Lebensende. Schadstoffe: Asbest, PCB, Formaldehyd. Ungedämmter Beton. Alte Ölheizungen mit erdvergrabenen Tanks.

GewerkKosten (2025/26)
Dach komplett (150 m²)22.500–90.000 EUR
Heizung (Wärmepumpe)25.000–35.000 EUR
Heizung (Erdwärme)40.000–56.000 EUR
Fenster (pro Stück, 3-fach)500–900 EUR
Elektrik komplett (120 m²)8.000–15.000 EUR
Bad (pro Raum)5.000–25.000 EUR
Fassadendämmung (pro m²)120–200 EUR
Feuchtigkeitssanierung Keller10.000–30.000 EUR

Orientierungswerte für ein 120-m²-EFH: Basissanierung (nur das Nötigste): 48.000–72.000 EUR. Umfassende Modernisierung: 96.000–144.000 EUR. Bei Baujahr vor 1969 rechnen Sie mit 800–1.100 EUR/m², danach mit 500–800 EUR/m². Planen Sie 15–20 % Puffer ein — bei Altbauten kommen fast immer Überraschungen.

GEG-Nachrüstpflichten: 2 Jahre nach Eigentumsübergang

Als neuer Eigentümer müssen Sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang bestimmte energetische Anforderungen erfüllen (GEG):

  • Oberste Geschossdecke dämmen: U-Wert max. 0,24 W/(m²·K), wenn nicht bereits gedämmt — Kosten ca. 30–60 EUR/m²
  • Alte Heizkessel austauschen: Nicht-Brennwertkessel über 30 Jahre → Austauschpflicht (Ausnahme: Niedertemperatur- und Brennwertkessel). 65 % erneuerbare Wärme, KfW-Förderung bis 23.500 EUR
  • Heizungs- und Warmwasserrohre dämmen: In unbeheizten Räumen

Verstöße: Bußgeld bis zu 50.000 EUR (§ 108 GEG). Der Energieausweis ist bei jedem Verkauf Pflicht. Gebäude mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als 5 Wohneinheiten brauchen einen Bedarfsausweis (Kosten: 300–600 EUR).

Renovieren vor dem Verkauf — oder as-is verkaufen?

Unsere Erfahrung: Bei Erbimmobilien mit umfassendem Sanierungsstau lohnt die Renovierung vor dem Verkauf selten. Die Käufer, die solche Häuser suchen, wollen selbst gestalten. Was sich dagegen fast immer lohnt: Entrümpeln, professionell reinigen, Garten pflegen. Ein aufgeräumtes Haus verkauft sich schneller und besser — auch wenn die Substanz alt ist.

Sonderfall Denkmalschutz in der Augsburger Altstadt

Liegt die Erbimmobilie im UNESCO-Welterbe-Pufferbereich (Augsburger Wassermanagement-System, seit 2019), gelten besondere Auflagen: Ensembleschutz verhindert Abriss, Umbauten brauchen die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde (Bauordnungsamt, Imhofstraße 7).

Der Vorteil: Denkmal-AfA bietet erhebliche Steuervorteile bei Sanierung. Bei Vermietung: 9 % p.a. über 8 Jahre, dann 7 % über 4 Jahre (§ 7i EStG). Bei Eigennutzung: 9 % über 10 Jahre als Sonderausgabe (§ 10f EStG). Das kann den Ausschlag geben, ob eine denkmalgeschützte Erbimmobilie besser behalten als verkauft wird.

Außerhalb der Altstadt: Augsburg hat keine Milieuschutzgebiete — anders als München. Das vereinfacht Modernisierungen und Verkäufe.

Verkaufen oder vermieten?

Nicht jede Erbimmobilie muss verkauft werden. Ob Vermietung sinnvoll ist, hängt von fünf Faktoren ab:

  1. Zustand: Eine unsanierte 1950er-Doppelhaushälfte vermieten? Dann müssen Sie erst investieren — und tragen das Risiko, dass die Miete den Aufwand nicht deckt.
  2. Lage: Innenstadtnah, gute Infrastruktur, niedrige Leerstandsquote? Dann kann Vermietung interessant sein.
  3. Finanzen: Brauchen Sie das Kapital jetzt (z. B. für Erbschaftsteuer, Auszahlung von Miterben), oder haben Sie ausreichend Liquidität?
  4. Verwaltungsbereitschaft: Vermieten bedeutet Nebenkostenabrechnungen, Instandhaltung, Mietermanagement. Wollen Sie das?
  5. Steuern: Vermietung bietet Abschreibungsvorteile (AfA 2–3 % p.a. auf den Gebäudewert). Ein Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist ist dagegen komplett steuerfrei.

Faustregel: Einfamilienhäuser rechnen sich als Mietobjekt selten — hohe Instandhaltung, nur ein Mieter, vergleichsweise niedrige Rendite. Mehrfamilienhäuser in guter Lage mit einer Nettomietrendite über 3,5 % können sich lohnen. Rendite berechnen → | Mietspiegel Augsburg

Wenn die Erbimmobilie bereits vermietet ist

Ist das geerbte Haus oder die Wohnung bereits vermietet, gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete" (§ 566 BGB): Der bestehende Mietvertrag geht bei einem Verkauf auf den Käufer über. Sie können den Mietvertrag nicht einfach kündigen, um die Immobilie leer zu verkaufen.

Vermietete Wohnungen erzielen oft einen geringeren Preis als vergleichbare leerstehende Einheiten, weil sich der Käuferkreis stärker auf Kapitalanleger beschränkt. Eine Eigenbedarfskündigung ist als Erbe grundsätzlich möglich, unterliegt aber den gesetzlichen Fristen und ggf. Sperrfristen bei umgewandelten Wohnungen (§ 577a BGB).

Vorsicht bei Teilverkaufsmodellen

Modelle, bei denen Sie 25–50 % des Hauses an einen Anbieter verkaufen und gegen eine monatliche Gebühr weiter darin wohnen: BaFin, Finanztip und Verbraucherzentralen warnen. Die Nutzungsgebühr liegt bei 4,9–5,5 % p.a. des Verkaufsanteils, der Anbieter garantiert sich eine Mindestrendite von 117 %. In fast allen Fällen ist ein Bankkredit gegen Grundschuld günstiger.

Wohnrecht und Nießbrauch

Wenn im Grundbuch ein Wohnrecht (§ 1093 BGB) oder Nießbrauch (§ 1030 BGB) eingetragen ist, bleibt dieses Recht beim Verkauf bestehen — es bindet den Käufer. Die Immobilie ist verkäuflich, aber je nach Alter des Berechtigten mit einer Wertminderung von 10 bis 40 %.

Wohnrecht = Recht, in der Immobilie zu wohnen. Persönlich, nicht übertragbar, nicht vererbbar.

Nießbrauch = Recht, die Immobilie zu bewohnen und Mieteinnahmen daraus zu ziehen. Der Nießbraucher trägt dafür die laufenden Kosten.

Was bedeutet das für den Verkaufspreis?

Die Wertminderung berechnet sich nach der Kapitalwertmethode (§ 14 BewG): Jährlicher Mietwert × statistischer Vervielfältiger, der sich aus der Lebenserwartung des Berechtigten ergibt.

Rechenbeispiel — Wohnrecht

Immobilienwert ohne Wohnrecht: 400.000 EUR

Berechtigte: 70-jährige Mutter des Erblassers

Jährlicher Mietwert: 8.400 EUR (700 EUR/Monat)

Vervielfältiger lt. § 14 BewG: ca. 11,1

Wertminderung: 8.400 × 11,1 ≈ 93.000 EUR (−23 %)

Eine Ablösung des Wohnrechts ist nur einvernehmlich möglich (keine einseitige Kündigung). Verhandeln Sie die Ablösung vor der Vermarktung — eine Immobilie ohne Wohnrecht ist deutlich einfacher und zu einem höheren Preis zu verkaufen.

Sie haben eine Immobilie in Augsburg geerbt?

Wir begleiten Erbengemeinschaften als neutrale Instanz — von der ersten Bewertung bis zum Notartermin. Wir unterstützen Sie — in Ihrem Tempo.

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Häufige Fragen zur geerbten Immobilie

Wann darf man eine geerbte Immobilie verkaufen?

Grundsätzlich sofort nach dem Erbfall. Durch die Universalsukzession (§ 1922 BGB) werden Sie automatisch Eigentümer. Für den Verkauf brauchen Sie allerdings einen Erbnachweis — entweder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oder einen Erbschein. Die Grundbuchberichtigung kann parallel laufen, sie ist keine Voraussetzung für den Verkauf. In der Praxis vergehen vom Erbfall bis zum Notartermin 4 bis 12 Monate.

Wann kann ich ein geerbtes Haus steuerfrei verkaufen?

Steuerfrei ist der Verkauf in zwei Fällen: Erstens, wenn der Erblasser die Immobilie vor mehr als 10 Jahren gekauft hat — seine Frist gilt für Sie weiter (Fußstapfentheorie). Zweitens, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt haben (BFH IX R 10/19). Die Eigennutzung des Erblassers wird Ihnen dabei nicht zugerechnet — Sie müssen selbst dort gewohnt haben.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer bei einem Hausverkauf?

Das hängt vom Verwandtschaftsgrad und Immobilienwert ab. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 EUR, Ehepartner von 500.000 EUR. Was darüber liegt, wird mit 7 bis 30 Prozent besteuert (Steuerklasse I). Beispiel: Ein geerbtes Haus in Augsburg im Wert von 500.000 EUR ergibt für ein Kind (500.000 minus 400.000) mal 11 Prozent = 11.000 EUR. Ein Gegengutachten kann die Steuerlast senken (§ 198 BewG).

Was passiert wenn einer aus der Erbengemeinschaft nicht verkaufen will?

Ohne Einstimmigkeit kein Verkauf (§ 2040 BGB). Es gibt vier Wege: Erstens die einvernehmliche Lösung, idealerweise mit einem Makler als neutraler Instanz und einem gemeinsamen Gutachten. Zweitens die Abschichtung: Der blockierende Miterbe scheidet gegen eine Abfindung aus. Drittens der Erbanteilverkauf an Dritte (§ 2033 BGB), wobei die Miterben ein Vorkaufsrecht haben. Viertens die Teilungsversteigerung — das letzte Mittel, bei dem erfahrungsgemäß nur 50 bis 70 Prozent des Marktwerts erzielt werden.

Kann eine Erbengemeinschaft eine Immobilie verkaufen?

Ja, aber nur einstimmig. Anders als bei anderen Verwaltungsmaßnahmen reicht keine Mehrheit — alle Miterben müssen dem Verkauf zustimmen (§ 2040 BGB). In unserer Praxis begleiten wir Erbengemeinschaften als neutrale Instanz: mit einer professionellen Marktwerteinschätzung als gemeinsame Verhandlungsbasis und einem transparenten Verkaufsprozess.

Ist es besser, ein geerbtes Haus zu behalten oder zu verkaufen?

Das hängt von fünf Faktoren ab: Zustand der Immobilie, Lage, finanzielle Situation, Verwaltungsbereitschaft und steuerliche Lage. Einfamilienhäuser mit Sanierungsstau in mittlerer Lage verkaufen sich fast immer besser als sie sich vermieten lassen. Mehrfamilienhäuser in guter Lage mit einer Nettomietrendite über 3,5 Prozent können sich lohnen — sofern Sie die Verwaltung übernehmen möchten.

Was kostet ein Erbschein?

Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert (GNotKG, doppelter Satz). Richtwerte: Bei 200.000 EUR Nachlasswert rund 870 EUR, bei 300.000 EUR rund 1.270 EUR, bei 500.000 EUR rund 1.870 EUR. Bearbeitungsdauer am Nachlassgericht Augsburg: 4 bis 12 Wochen. Wenn ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegt, brauchen Sie in vielen Fällen keinen Erbschein — das spart Zeit und Geld.

Wie lange muss ich ein geerbtes Haus behalten?

Es gibt keine Haltepflicht — Sie können sofort verkaufen. Die 10-Jahres-Frist betrifft nur die Spekulationssteuer: Liegt der Kauf durch den Erblasser weniger als 10 Jahre zurück, fällt auf den Veräußerungsgewinn Einkommensteuer an. Die Frist läuft ab dem ursprünglichen Kaufdatum des Erblassers, nicht ab dem Erbfall.

Wie werden geerbte Immobilien versteuert?

Zwei Steuern können anfallen. Die Erbschaftsteuer bemisst sich am Verkehrswert der Immobilie zum Todestag, abzüglich persönlicher Freibeträge. Die Spekulationssteuer fällt nur an, wenn der Erblasser die Immobilie vor weniger als 10 Jahren gekauft hat und Sie nicht selbst darin gewohnt haben. Beide Steuern können durch Freibeträge, die Familienheim-Befreiung, Gegengutachten oder die Eigennutzungsbefreiung gesenkt oder vermieden werden.

Quellen und Rechtsgrundlagen: BGB §§ 823, 1922, 1944, 1945, 1950, 2032, 2033, 2034, 2040, 2042, 2353 | EStG § 23, § 32a | ErbStG §§ 13, 13d, 15, 16, 19, 30 | BewG §§ 14, 183–191, 198 | GNotKG § 60 | GBO §§ 35, 40 | GEG §§ 79, 80, 87, 108 | BeurkG § 17 | BayDSchG Art. 4, 6 | ZVG § 180 | GrEStG § 3 Nr. 2 | StBerG | BFH-Urteile: II R 37/16, II R 46/19, II R 38/16, IX R 10/19, IX R 13/22 | BGH I ZR 32/24 | Gutachterausschuss Augsburg (Bodenrichtwerte 01.01.2024)
Was ist Ihre Immobilie wert?